Hallo,
Zitat aus "Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“) (Kumi BW, 04.02.2021):
„Mit dieser weiteren Ergänzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 werden Schulen dabei unterstützt, Lehrkräften geeignete mobile digitale Endgeräte sowohl für den Unterricht in der Schule, beim Distanzlernen als auch zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung zur Verfügung zu stellen.“
Das verstehe ich so, dass die Schulen zwar Eigentümer der Geräte bleiben, aber - anders als bei den Schüler-Leihgeräten - diese auch unabhängig von der Notwendigkeit des Fernunterrichts weiter von den Entleihern genutzt werden können.
Interessant auch die: FAQ Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ https://km-bw.de/,Lde/startseite/Schule/Digitalpakt
"Was meint der Begriff schulgebundene Endgeräte?
Schulgebundene Endgeräte sind im Gegensatz zu personengebundenen Endgeräten so konfiguriert, dass eine datenschutzrechtlich unproblematische Nutzung durch mehrere Nutzende möglich ist. Die Geräte verfügen also über Anmeldekonten, die verhindern, dass eine Person auf die Daten vorheriger Nutzender zugreift und ermöglichen, dass eine Person auf mehreren Geräten einen Zugriff auf das eigene Nutzerprofil nehmen kann.
Schulgebunden bedeutet auch, dass die Geräte grundsätzlich der Schule zugeordnet sind und eine Ausleihe zur Nutzung (unabhängig von deren Dauer) diesen Zustand nicht verändert. Bei einem Schulwechsel der entleihenden Person wird das Gerät wieder an die Schule zurückgegeben. Schulgebundene Geräte sind in die IT-Infrastruktur der Schule eingebunden.
Ist es förderfähig, wenn Geräte durch Lehrkräfte angeschafft werden?
Nein, förderfähig sind nur durch den Schulträger beschaffte, konfigurierte und administrierte Endgeräte. Auch Zuzahlungen, Gutscheinlösungen usw. sind nicht gestattet, da es sich um schulgebundene Geräte zur Nutzung durch Ausleihe handelt."
Das heißt wohl, dass die Geräte von seiten der Schule „schulgebunden“ gemacht werden müssen, und je nachdem sieht man sie dann bis zur Verschrottung nicht wieder bzw. darf froh sein, wenn man nicht auch noch Support leisten muss.
Viele Grüße
Wilfried