Wir zitieren hier einfach §2 unserer Satzung, schaue
doch mal ob Absatz 3 deine Fragen beantwortet:
§2 Zweck des Vereins; Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Kultur bezüglich des
Einsatzes freier und Open-Source basierter Netzwerklösungen an Schulen und in
anderen Bildungseinrichtungen.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
(a) Information der Mitglieder und interessierter Kreise über freie und
Open-Source basierte Netzwerklösungen, insbesondere durch das Internet, durch
Vorträge, Veranstaltungen, Vorführungen und Publikationen; Förderung einer
Interessengemeinschaft (Community) zum Thema freie und Open-Source basierte
Netzwerklösungen;
(b) Förderung der Weiterentwicklung einer auf freier und Open-Source
Software basierenden Musterlösung für pädagogische Netzwerke;
(c ) Bereitstellung von Fachwissen über Technik und Anwendung freier und
Open-Source-basierter Netzwerklösungen für Bildungseinrichtungen;
(d) Förderung der Kontakte und des Austauschs mit Personen und
Organisationen im In-und Ausland, die im Bereich freier und Open-Source-
Software tätig sind oder denen die Interessen des Vereins nahe gelegt werden
sollten.
Wir denken schon, oder was meinst du?
Natürlich liegt der Augenmerk sicherlich bei der im Punkt (3)b genannten
Weiterentwicklung unserer linuxmuster.net
Habe vor 2-3 Wochen die Satzung „gefunden“ und quer/gründlich angeschaut und auf den 1.und 2. Blick ist die Satzung [für mich] inhaltlich schlüssig und entspricht im wesenlichen meinem Verständnis von Vereinsrecht.
Komme aus dem Breiten-Sportbreich und habe mich dort u.a. auch als ehrenamtl. „Funktionär“ ausgelebt.