Stellt jemand von Euch der Schule Rechnungen?

Hallo zusammen,

ich meine, schon von Kollegen gehört zu haben, die ihrer Schule Leistungen in Rechnung stellen, die sich auf andere Dinge als das pädagogische Netz beziehen, z.B. wenn sie etwas im Verwaltungsnetz machen.
Macht das jemand von Euch (vorzugsweise in BW) und kann mich da ein wenig erhellen? Habt Ihr ein Gewerbe angemeldet, für was stellt Ihr Rechnungen, Stundensatz,…? Geg.falls auch per PM.

Vielen Dank und viele Grüße,
Jochen

Hallo Jochen,

das geht z.B. über Überstunden Abrechnung. Wird aber übelst bezahlt (ca. 20 Euro/Stunde).

Gruß

Alois

üblicher Weise muss man sich beim Arbeitgeber die Erlaubnis einholen, einer Nebentätigkeit nachgehen zu dürfen (kommt auf den Arbeitsvertrag an). Ohne die würde ich kein Gewerbe anmelden.

Vermutlich müsste für Tätigkeiten in der Schule dann eine Ausschreibung stattfinden, bei der du dich ganz normal bewirbst, oder?

Stundensätze für Freiberufler sollten generell nicht unter 50€ liegen, im IT Bereich liegen sie eher bei 100€, je nach geforderter Kompetenz. Das liegt daran, dass du ja nicht unerhebliche Kosten hast (Werkzeug, Ausbildung, Versicherungen, …).

Bei uns ging das über Mehrarbeitsvergütung.

Wie man sieht ist die Bezahlung nicht gerade üppig und es wurden noch Steuern einbehalten.

Gruß

Alois

Hallo zusammen und danke für die bisherigen Antworten,

klar, die Genehmigung der Nebentätigkeit müsste her. Sollte bei überschaubarem Aufwand, der sich ja auf unsere Schule begrenzen sollte, kein Problem sein. Dass über Mehrarbeit/Überstunden zu machen, lohnt sich wohl tatsächlich kaum, ich würde dann geg.falls halt ein Gewerbe anmelden, das ist wohl auch kein sooo großer Aufwand.
Ich bräuchte nur die info, dass es so was tatsächlich schon gibt, das würde die Argumentation gegenüber unserem Schulträger erleichtern.

Danke und Gruß,
Jochen

Da könntest du Schwierigkeiten mit „Scheinselbstständigkeit“ bekommen…

Hallo Jochen,

M.E. müsste die Rechnung an den Sachaufwandsträger gehen, denn der ist für die IT der Verwaltung zuständig.

Gruß Alois

Ja, klar. Das ist bei uns der Kreis.

ok, good to know!
Danke Dir!

Hi Jochen,

nein, das geht ganz schnell (hab ich als Student mal gemacht) und ist auch für Lehrer nicht verboten (als ich dann Lehrer wurde, wars noch angemeldet), man muss es nur angeben (und nicht zu viel verdienen: bei mir gar nix mehr :-(. Wenn Du ein Kleinstgewerbe anmeldest, bist Du sogar USt befreit.

Für die Bedingung nach einer Ausschreibung gibt es klar definierte Grenzwerte, die ich nicht genau kenne (410 Euro?) Ab dann muss man bis zu einem weiteren Betrag Vergleichsangebote einholen, die teurer sind, was in Deinem Fall nicht schwierig sein sollte. Ab einer weiteren Grenze muss man wirklich ausschreiben (Europaweit?), aber so viel darfst Du wahrscheinlich nicht dazuverdienen (Grenzwert kenne ich auch nicht).
Da Du Dir das Geld ja nicht selbst überweist, sondern der Sachaufwandsträger, weiß der sicher auch Bescheid und es ist imho eine saubere Sache.
Gar nicht ok ist es jedenfalls, wenn Du ohne Bezahlung Dinge erledigst (oder gar erledigen musst), die nicht in Dein Aufgabengebiet fallen…
JM2C Max

Hallo Max,

vielen Dank für Deine Informationen!

Viele Grüße,
Jochen