Hallo Daniela,
finde ich nicht OT
Ja, das klappt bei uns auch (nur teilweise). Und wenn ein geschätzter Kollege:in, oder schlimmer noch ein:e Fortbildner:in etwas empfiehlt, dann würde ich das doch auch als „geprüft“ einfach einsetzen.
Genau, mein Thread ist hier also vielleicht fehl am Platz und ich sollte für jede einzelne Aufgabe mal unseren Datenschutzbeauftragten fragen. Da wir keinen haben, wäre das vermutlich der LfDI (Hr. Brink?).
Aber: selbst wenn man das Stück für Stück macht, habe ich dann das was ich will? Eine Schmerzgrenze, vorgegeben durch den LfDI (oder lokalen Datenschutzbeauftragten)?
Erstens glaube ich nicht, dass da schwarz/weiß rauskommt, so etwa: geogebra geht, bettermarks nicht, sondern dass die Handlungsempfehlungen sehr verschwurbelt rauskommen. „geogebra geht, wenn Sie dafür Sorge tragen, dass…“ und bei bettermarks ebenso.
Damit wäre eine Übersichtsseite schon einigermaßen füllbar.
Aber zweitens habe ich noch ein Problem mit der Umsetzung und der Glaubwürdigkeit. Diese Argumente werden kommen:
D.h. selbst wenn ich dann eine Liste habe und die Grenzen ausgelotet habe, wird das so realistisch sein, dass es irgendjemand hören will?
Vor allem: es muss die Liste aktualisiert werden, wenn sich die AGBs ändern.
VG, Tobias