Nutzungsregelung/benutzerordnung für dienstgeräte?

hallo,
falls ihr schon solche geräte habt (wir selber sind noch bei der anschaffung):
habt ihr auch schon eine benutzerordnung dafür und wie sieht die aus? lasst ihr den lehrern administrationsrechte z.B. bei der installation der software oder ist alles strikt vorgegeben?
erlaubt ihr personenbezogene daten auf diesen geräten? denn eigentlich soll das gerät ja (auch) als präsentationsgerät dienen. im grunde passen ja diese beiden funktionen nicht zusammen. zumindest kriege ich das gerade nicht aufgelöst.
grüße
wolfgang

Hallo Wolfgang,

deine Fragen sind alle spannend und ich freue mich auf die Diskussion hier.

Nein, Benutzerordnung haben wir noch nicht. Die Geräte sind aber auch noch nicht da, das geht noch 8 bis x Wochen.

Das ist auch noch nich so wirklich entschieden. Grundsätzlich sollte aus Funktionalitätsgründen eher nicht jeder beliebig mit dem Gerät furwerken können. Wenn die KuK aber nicht selbst Adminrechte haben, muss man (irgendwer - ich nicht) ihnen alles aufspielen.
Damit das vom Aufwand leistbar bleibt, erfordert das eigentlich, es kommt alles drauf, auch alle DUA für alle Fächer.
Das finde ich aber auch ziemlich dämlich. Ich will nicht alle DUA und sonst was von Englisch, Französisch, Geschichte und Tot und Teufel auf „meinem“ Gerät.

Apropos Funktionalität / Management für die Geräte:
Im BBB-Admin Forum auf dem Landesfobi-Moodle kam die Diskussion ja auch gerade kurzzeitig auf.
Dort wurde geschieben, die Geräte wurden ins päd. Netz integriert und so mit einer Win 10 Installation aus dem päd. Netz bespielt wurden.

In dem Fall anhand einer Anleitung des LMZ (Homeoffice mit schulischen Geräten) mit OPSI-Partition oder VHD.
Letzteres ist ganz interessant, weil das Win virtualisiert auf dem Gerät läuft und man bei Fehlfunktion einen definierten Snapshot wiederherstellen kann. Das geht aber wohl nur mit der pädML Windows.

Eigentlich will ich aber auch gar nicht das dämliche Win auf „meinem“ Gerät. Ich werde darauf mit großer Wahrscheinlichkeit Ubuntu installieren.

Unsere pädML Linux kann zwar keine Linuxclients, aber mir reicht freies Internet über die MAC-Adresse. Die Home- und Tauschlaufwerke brauche ich quasi nie. Höchstens mal im IT Untericht. Aber ob da der Lehrerechner überhaupt verschwindet, ist auch noch nicht besprochen/entschieden.

Außerdem hoffe ich noch immer, dass jetzt dann irgendwann die LDAP-Anbindung wieder funktioniert, so dass die Laufwerke über die Nextcloud erreichbar sind.

Tatsächlich eine wichtige Frage. Aber es soll ja durchaus ein Arbeitsgerät und nicht nur ein Präsentationsgerät sein.
Und da man sich ja bislang schon die Verarbeitung personenbezogener Daten selbst auf Privatgeräten genehmigen lassen konnte, finde ich es mehr als vertretbar, dass die KuK auf ihrem Dienstgerät auch ihre Notenlisten speichern.

In der Praxis wurde das mit dem Genehmigen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Privatgeräten wohl sicher an den wenigsten Schulen konsequent umgesetzt - personenbezogene Daten schlummern trotzdem auf vielen Privatgeräten.

Verhaltensdokumentation, §90 usw. sehe ich etwas anders, dass gehört so oder so nur ins Verwaltungsnetzwerk.

Klar, wenn die Geräte in der Schule direkt im päd. Netz hängen, dürfen darauf laut Netzbrief 3 gar keine personenbezogenen Daten gespeichert sein oder verarbeitet werden.

Ein Grund mehr, die Geräte nicht ins päd. Netz einzubinden und Internetzugang über ein separates Lehrernetz oder auch WLAN zu realisieren - flächendeckendes WLAN kommt bei uns auch.

Viele Grüße
Steffen

Hallo,

wir haben keien Tablets gekauft, sondern arbeitsgeräte für die Kollegen.
Die bekommen ein Windows 10 von mir drauf und eine Anleitung, wie man nach dem Anmelden:

  1. das Nutzerkennwort ändert
  2. BitLocker aktiviert.

Der Rest ist dann deren Problem: ich kann ja mal die Verwaltungsvorschrift noch als pdf auf den Desktop legen …
LG

Holger

Hallo Holger,

wir auch, L13 mit i5, 8GB RAM, 245 GB M.2 - derzeit läuft die Ausschreibung.

Sehe ich beim nochmal drüber nachdenken eigentlich auch so. Es muss jeder eigentlich selbst die Verwaltungsvorschriften kennen.
Interessant wird’s nur, wenn die Geräte ins päd. Netz integriert werden/würden. Imho für Lehrergeräte ein Nogo.

Wobei ich das „Der Rest ist deren Problem“ auch für die „Verwaltung“ der Geräte sehe. Wer durch Viren oder Dummheit oder… das Win schrottet, muss halt warten, bis der Dienstleister es neu aufgesetzt hat.

@baumhof : Kriegen die bei euch auch einen Virenschutz „spendiert“?

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

warum? Windows bringt einen mit. Der ist meist besser als die anderen Dinger und nicht so … naja: so ein Mist halt.
Bringen tun sie alle eher wenig …
Außerdem bringt der Win Virenprüfer nicht so Mist mit wie Webwasher, filterproxys, regwasher und was weiß ich nciht alles. Lauter Zeug was Windows noch unbenutzbarer macht.
Hab gerade erst wiede rein Laptop von einer Kollegin: das wurde von Avira zugrunde gerichtet. Früher mußte man für so eine Zugrunderichtung noch Norton 360 drauf machen: heute schafft das endlich auch Avire … echter Fortschritt …

LG

Holger

Hallo!
Wir kaufen auch L13, LMN spielt ein Ubuntu 20.04 (ohne domänenanmeldung) drauf incl. Anleitung zum personalisieren. Jeder kann root sein. Heute habe ich beschlossen, die Geräte ins grüne Netz zu nehmen. Grund: UxPlay zum Spiegeln der Fallobst-Bretter, das geht nur aus dem selben Netz. Beim Apple-TV geht das auch anders, aber die will ich nicht kaufen. Also jeder Lehrer hat ein Laptop, wenn er ein Tablet spiegel will, macht der den UxPlay (AirServerersatz) auf.
Zweiter Vorteil: die Geräte sind wie vorgeschrieben im päd. Netz :slight_smile:
Nun, jetzt krieg ich die nicht in ein Lehrernetz, aber da sie personalisiert sind und die Notenlisten etc. nicht auf einem Share liegen, denke ich das geht so (bitte um Korrektur).
Wir haben von der Stadt einen Leihgerätevertrag für die Schülergeräte bekommen, den werde ich auch für die Lehrer nehmen. Da die Stadt ja genaugenommen die Geräte verleiht, ist das imho deren Verantwortung. Da ich den Leihvertrag nicht getippt habe, möchte ich ihn hier nicht veröffentlichen.
Wer das Image oder die Vereinbarung möchte, gerne PM, die SuS kriegen den Vertrag ja auch nach Hause, so geheim kann er nicht sein.
LG
Max

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Hallo Max,

Quelle?

Das würde mich nämlich zwingen, Win zu benutzen, da unsere tolle pädML Linux ja nur Win kann :see_no_evil::face_vomiting:

Viele Grüße
Steffen

Hallo Holger,

stimmt. Da merkt man, wie oft ich mit Windows zu tun habe :rofl:

Viele Grüße
Steffen

Hallo,

ich weigere mich vehement und deutlich, Support für die Lehrergeräte zu leisten! Das ist für mich keine Aufgabe der Netzwerkbetreuer. Ich habe bei der Auswahl der Geräte beraten, mehr auch nicht. Ausschreibung und Einkauf macht der Kreis.

Erstens wissen wir alle, dass Lehrer ein anspruchsvolles und schwer zufriedenzustellendes Klientel sind. Ich habe auch so schon von hartnäckigen Kollegen Samstag abends um halb 10 Anrufe zu Hause wegen irgendwelcher Fitzelproblemchen bei der Unterrichtsvorbereitung auf dem privaten Rechner. Das auszuweiten, werde ich mir auf gar keinen Fall geben!

Zweitens haben diese Rechner nur wenig mit unserem Netzwerk zu tun, die Kollegen stecken die auch zu Hause in ihr heimisches WLAN und installieren irgendwelche Software drauf, da kann ich überhaupt nicht für alle Probleme Support leisten.

Also: Die Kollegen bekommen den unangetasteten Originalkarton mit einem DIN-A4-Zettel drauf: KEIN Support durch die Schul-Admins!

Aus meiner Sicht müsste der Kreis als Schulträger den Support übernehmen - oder das Land als personalführende Stelle. Unser Kreis will da vielleicht irgendwann mal ein oder zwei Stellen einrichten für so was, aber bis wann und ob man dann auch qualifizierte Bewerber dafür findet…?

Viele Grüße,
Stefan

Hallo Stefan,

ich handhabe das so: die Lehrergeräte bekommen per Linbo ein Image drauf, die KuK haben Adminrechte und können sich alles installieren, was sie meinen, zu brauchen. Da die Geräte dann bei uns im päd. Netz hängen, finde ich das fair.
Wenn was nicht mehr funktioniert, gibt es dadurch aber keinen Support durch mich! Entweder Problem selbst lösen oder das Image, das ich in unregelmäßigen Abständen auch aktualisiere, zurückspielen.Dann müssen die KuK eben die paar mehr oder wenige Dinge, die sie geändert haben, nachziehen.

Viele Grüße,
Jochen

Hallo zusammen,

ich nehme nochmal das Thema „Nutzungsregelung/benutzerordnung“ der Überschrift auf.

! Zur Info: An unserer Schule (in BW) haben wir uns überlegt, dass personalisierte Lehrergeräte (bei uns iPpads) doch sehr ähnlich genutzt werden, wie private Lehrergeräte. Daher haben wir vor, eine Nutzungsordnung für Lehrergeräte zu erstellen auf der Basis des Formulars „Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten“, welches wir leicht modifizieren werden.

https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/grund/verwalt/index.html

  • Anlage1 [pdf] - Datenschutzrechtliche Hinweise für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Formular zur Anlage 1 der VwV [docx] - Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten

Vor der Ausgabe der Lehrergeräte soll es dann eine Webkonferenz mit Hinweisen zum Datenschutz bei der Benutzung der Geräte geben (mit Erläuterung von Anlage 1 zum Formular „Datenschutzrechtliche Hinweise für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten“)

? Und da steckt der Teufel in den Details: Wie kommt man zu einer Aufstellung, was man mit den bestimmten Geräten (bei uns iPads) darf und was nicht? Kennt jemand so eine Zusammenstellung für die iPad-Nutzung?

? Mit wem stimmt man sich da ab - kann man das mit dem Datenschutzbeauftragten der Schule (bei uns am Regierungspräsidium) abklären?

? Muss ein Verfahrensverzeichnis geführt werden zum Einsatz der Lehrergeräte?

? Was muss man datenschutzrechtlich noch alles beachten?

Wer Hinweise dazu geben kann… bitte gerne!

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

und plötzlich werden deine sehr interessanten und imho wichtigen Fragen bei uns ganz akut:
Seit heute sind wohl die ersten 27 Lehrerarbeitsgeräte eingetroffen.

Hat inzwischen jemand schon Geräte ausgegeben, wenn ja

  • mit Nutzungsordnung / Leihvertrag?
  • mit (angepasster) Anlage 1 der VwV Datenschutz?
  • ???

Gerade die Fragen

  • Was darf man mit dem Dienstgerät und was nicht?
  • Was ist datenschutzrechtlich (außer Verschlüsselung) zu beachten? Welche Daten dürfen (ggf. im Gegensatz zum privaten Gerät) gespeichert/verarbeitet werden, welche nicht?
  • Braucht es ein Verfahrensverzeichnis?

sind wirklich - meines Wissens gerade auch von offizieller Seite - völlig unbeantwortet und daher imho eine ziemliche Grauzone.

Auch ich wäre für sachdienliche Hinweise echt dankbar.

Viele Grüße
Steffen

Tag auch,

Die kleinen SSD-Kapazitaeten sind ja nicht mehr Stand der Technik, wuerde da eher auf 512 GByte oder mehr gehen.

Bei uns haben die Lehrer die Wahl zwischen Windows und Linux, kommen ins Schulnetz und fertig. Jeder pflegt sein Geraet selbst, wer das nicht kann soll einen Kurs besuchen, wird dann aber allerhoechste Zeit. Natuerlich geben wir inoffziellen Support, offizell ist aber der Lehrer selbst fuer seine Kiste verantwortlich.
Nutzungsregelung haben wir glaub ich keine, man muss nicht alles verkomplizieren.

Das sind alles Fragen, die mich genau Null interessieren, nicht die Bohne.

Office packen wir Libre Office mit drauf.

Gruss Harry

Hallo Steffen,

noch gibt es nichts Neues, außer dass wir wohl kein eigenes Formular als Nutzungsordnung erstellen werden, da die Leihverträge der Stadtverwaltung für die Lehrergeräte schon allgemeine Hinweise zum Datenschutz enthalten. Die Fortbildung für die KuK werden wir aber auf der Basis des Formulars des KuMi BW „Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten“ gestalten.

In Kürze sollen wir einen Telefontermin mit unserer Datenschutzbeauftragten am RP haben. Melde mich wieder danach.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ich habe bislang gar keine Info, ob der Schulträger überhaupt einen Leihvertrag für die Lehrergeräte vorsieht.
Meinst du, du kannst den per PM zur Verfügung stellen?

Viele Grüße
Steffen

Hallo Stefan … oh … daran wäre ich ebenfalls interessiert. Ist das per PM möglich?
Viele Grüße,
Michael

Hallo,

da es mehrere Anfragen zu den Dokumenten unsreres Schulträgers gab, stelle ich diese hier ein mit freundlicher Genehmigung der verantwortlichen Sachbearbeiterin des Amtes.

Musternutzungsordnung_Lehrerleihgeraete.docx (14,9 KB)

VORLAGE_LEIHVERTRAG_LEHRKRAFT.docx (14,8 KB)

Die Schulleitung hat bisher keinen Telefontermin mit Datenschutzbeauftragten am RP gehabt.

Gruß
Stefan

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