doppelte Hostnamen oder IP-Adressen sind in DNS oder DHCP nicht zulässig und werden auch von der WEBUI angemahnt.
Wenn eine feste IP-Adresse via WLAN überhaupt erwünscht/nötig ist, wird im allgemeinen ein „-w“ an den Hostnamen angehängt und eine weitere IP-Adresse zugewiesen. Aber Achtung: max. 15 Zeichen lang.
Ich persönliche halte eine feste Registrierung der WLAN-MAC-Adresse nicht für nötig, denn geimaged wird nur über eine kabelgebundene LAN-Verbindung. Das mag aber an den jeweiligen Rahmenbedingungen an der Schule unterschiedlich sein.
Für WLAN braucht man eigentlich keinen Eintrag, da reicht doch eine
IP aus der Range. Wenn Domänenbeitritt und Image im LAN gemacht
wurden, funktioniert das dann auch im WLAN. VG, Thomas
… Vorsicht: Geräte die eine IP aus dem DHCP Lease des Subnets erhalten
sind nciht unbedingt erlaubt ins Internet zu dürfen…
… bei der lmn7/7.1 ist das ja nicht unbedingt ein Problem.
Über den Internetzugang entscheidet ja die Proxyauthentifikation.
Wenn du dich an einem solchen Client an der Domäne anmeldest, dann
solltest du ja trotzdem ins Internet kommen…
Bei der lmn6 kann man im Subnet den Range auch für Internetzugang
freischalten.
Bei der lmn7/7.1 müßte man dann Ausnahmen für die Range in den Aliasen
machen.