Epoptes und Datenschutz

Tag auch,

sind Werkzeuge wie Epoptes denn datenschutzkonform? Ich kann die Schueler ueberwachen, auf ihren Desktop zugreifen, schnueffeln usw. usf.

Ich will nicht zur Diskussion stellen, dass das ja teilweise auch notwendig sein koennte (!), aber muss der Schueler denn nicht vorher informiert werden und das abnicken?

Wir haben gerade die Diskussion hier in der Schule.
Vor vielen Jahren hatte ein Admin italc installiert, ein cleverer Schueler von mir hat das zuhause nachgebaut und konnte nach etwas Basteln die Lehrerrechner fernsteuern. Daraufhin hab ich das deinstalliert, aber der Wunsch kommt immer wieder bei den Lehrern hoch.

Epoptes hab ich jetzt soweit im Griff aber noch nicht ausgerollt. Ich muss dazusagen, dass ich von solchen Werkzeugen wenig halte, da ich auf Eigenverantwortung setze und auch keine Probleme damit habe meinen Hintern mal vom Lehrerrechner wegzubewegen - sprich sowieso mit den Schuelern am Rechner kommuniziere. Wer denkt er muesse zocken oder was auch immer, bekommt von mir die Maus abgezogen, das muss auch ohne gehen.

Gruss Harry

Hallo Harry,

es ist als Lehrer doch deine Dienstpflicht, die Schüler zu überwachen. Ihren Lernfortschritt, indem du in ihr Heft schaust, aber auch ihr Verhalten im Unterricht. Ob du dem Schüler jetzt über die Schulter schaust oder vom Lehrerrechner aus den Bildschirminhalt des Schülers betrachtest oder in die Logfiles des URL-Filters auf der Firewall schaust macht für mich keinen Unterschied. Sinnvoll ist aber bestimmt, den Schülern vor dem ersten Einsatz offenzulegen, dass du das machen kannst.

Grüße,
Stefan

Datenschutzrechtlich macht das einen sehr grossen Unterschied, deshalb meine Fragen.

Sorry, aber man kann sich mit einer gewissen Datenschutz-Hysterie das Leben auch extra schwer machen. Jedem wie’s beliebt, ich plädiere da für einen pragmatischen Ansatz. Bis es mir nicht explizit verboten wird, mache ich es so.

Grüße,
Stefan

Hallo Harry,

wir haben eine Nutzervereinbarung, die jeder Schüler unterschreiben muss (gehört zur Hausordnung). Darin wird er u.a. informiert, dass sein Verhalten am PC, besuchte Webseiten etc. protokolliert wird. Dafür gibt es auch einen Vordruck, ich weiß nur gerade nicht wo, such mal, es gibt hier Threads dazu.

Seine Homeverzeichnisse sind sowieso über den Linuxmuster.net Server für alle eingetragenen Lehrer der Klasse sichtbar, warum nicht auch der Bildschirm? Ich kann ihm ja auch über die Schulter gucken… Außerdem ist es nicht sein Privatgerät, da geht sowas natürlich nicht.

LG
Max

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Solange man mit dem Geld von anderen spielt, kann man sich das Leben leicht machen - korrekt ist es aber nicht. Mir geht’s drum zu klaeren, wer im Zweifelsfall den Kopf hinhalten muss und das ist vermutlich die Schulleitung. Klar ist es dann einfach zu sagen, Pech gehabt, bewerten kann man das sicherlich unterschiedlich.

Hallo,

ich hab keine Bildschirmüberwachung in der Schule und kann
datenschutztechnische Bauchschmerzen durchaus verstehen.
Wie das Rechtlich aussieht weiß ich nciht, deswegen würde ich mal in
duckduckgo “schule Bildschirmüberwachung” eintragen und die Anfrage
abschicken: mal sehen, was da so bei rum kommt.

Auch ich denke, dass man die Schüler vorher darauf hinweisen muss.

Vor allem gibt es dabei ja weitergehende brisantere Fragen:

  1. kann ein Lehrer einen anderen Lehrer beobachten?
  2. immer oder nur, wenn der Lehrer am Schülerrechner sitzt?
  3. kann ein Lehrer von einem anderen Zimmer aus die Schüler beobachten?
    … oder gar andere Lehrer?

LG

Holger

Hallo,

haben die Schüler ausschließlich zur unterrichtliche Zwecken Internet-Zugang oder können sie es auch Privat (in der Pause z.B.) nutzen? Das ist bei uns (Schleswig Holstein) nämlich ein großer Unterschied.

Wird der Internetzugang für unterrichtsbegleitende und lernunterstützende
Zwecke genutzt, hat die Schule die Verantwortung für die Internetaktivitäten
der Schülerinnen und Schüler.

Die Lehrkräfte dürfen die Internetaktivitäten im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht kontrollieren
und die Internetaktivitäten aufzeichnen (protokollieren). Jedoch
müssen die Betroffenen hierüber vorher aufgeklärt werden.

Stellt die Schule ihren Internetanschluss auch für die außerschulische
Nutzung zur Verfügung, gilt sie als Telekommunikationsanbieter und darf
das Surfverhalten grundsätzlich nicht mehr überwachen.

Quellen:

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/schulen/dokumente/praxishandbuch-schuldatenschutz.pdf

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/lehrer_innen/internetnutzung.html

Wir (= sehr kleine Gemeinschaftsschule) machen das so:

  • Internet gibt es ausschließlich für schulische Zwecke.
  • Eine Nutzervereinbarung weist auf die „Überwachung“ und Protokollierung. Das ist Pflicht und Fair.
  • Ich habe Italc installiert und nutze es auch fleißig.
  • Am Jahresanfang mache ich eine kleine Vorführung von Italc, damit die Schüler wissen was sie erwartet.
  • Seitdem läuft es viel geschmeidiger im Unterricht.:grinning:
  • Alleine die Tatsache, dass die Schüler wissen es gibt Italc bringt sehr viel Ruhe im Karton! (Abscherckungswaffe)

Zur Grundsatzdiskussion:

  • Ob ich aufstehe um mir die Bildschirme anschaue oder sie von Lehrerpult betrachte macht es für mich auch keinen Unterschied.
  • Über Protokollierung brauchen wir nicht zu diskutieren. Sie ist in unseren Fall Pflicht (sowie Firewall, Blacklists…)
  • Viel fragwürdiger finde ich eher unser Zugriff auf die Home-Verzeichnisse der Schüler…

Ich halte das (bei uns) für Utopie.
Auf Eigenverantwortung kann ich bei vielleicht 80-90 % meiner Schüler setzen (aber das auch nicht immer!). Die restliche 10-20 % muss ich aber kontrollieren!
Ich laufe auch gerne durch die Klasse und helfe hier und da. Mit Faulheit hat das rein gar nichts zu tun. Und ja, es geht auch ohne Italc und Co. Aber es geht einfacher mit. Und die Zeit- und Kraftersparnis kann ich z.B. in sinnvollen Unterricht wieder stecken! :slight_smile:

Grüße,

Jean-Francois

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Hab jetzt mal in einem Raum eine Woche mit epoptes “gearbeitet”, die Klassen vorher informiert und das nur aufgerufen, wenn der Beamer vorne an war - mit Vorwarnung und ich halte das Werkzeug bei Schuelern fuer mehr als zweifelhaft, laesst sich aber paedagogisch auch sehr gut einsetzen indem man Schueler vorne am Beamer helfen kann und die Klasse dann die Vorgehensweise sieht.

“Geheim”, also aus dem Hinterhalt den Schuelerdesktop spiegeln geht gar nicht, da rollt es mir die Zehennaegel hoch und ich (!) denke nicht, dass sich das ein Lehrer rausnehmen sollte - das ist ein krasser Eingriff in die Intimsphaere und anders als der Blick ueber die Schulter beim Durchlaufen.

Interessant waere hier die rechtliche Bewertung, ich denke, dass ein Lehrer nicht alles darf, was hier als rechtlich unbedenklich angesehen wird - moralisch ebenso.
Nutzt ein Schueler das Internet entgegen der Hausordnung privat duerfte das ein Vergehen gegen die Hausordnung sein, nimmt sich ein Lehrer daraufhin raus, geheim den Monitor zu spiegeln, geht das in Richtung Straftat nach §202, verstoesst auch gegen Grundrechte, die nicht verhandelbar sind.

Interessant waere ein epoptes mit der Moeglichkeit die Bildschirmsperre zu aktivieren. Das duerfte moralisch und rechtlich im Gruenen sein, der Einblick auf die Schuelerdesktops muesste aus meiner Sicht zumindest dem Schueler deutlich per Popup oder was auch immer signalisiert werden bzw. von ihm authorisiert werden muessen wie beim teamviewer. So haetten wir fast alle Vorteile und die Nachteile waeren verschwunden.

Hat jemand so etwas realsiiert?

Hallo Harry,

Interessant waere ein epoptes mit der Moeglichkeit die Bildschirmsperre
zu aktivieren. Das duerfte moralisch und rechtlich im Gruenen sein, der
Einblick auf die Schuelerdesktops muesste aus meiner Sicht zumindest dem
Schueler deutlich per Popup oder was auch immer signalisiert werden bzw.
von ihm authorisiert werden muessen wie beim teamviewer. So haetten wir
fast alle Vorteile und die Nachteile waeren verschwunden.

Hat jemand so etwas realsiiert?

ja, das gibt es schon lange.
Die miniSK kann das.
Da kann man per VNC auch den Bildschirm holen: aber nur wenn man das
konfiguriert.
Bildschirmsperren geht auch ohne VNC mit Windows und Ubuntu

https://www.linuxmuster.net/wiki/anwenderwiki:classroom_management:skmini?s[]=minisk

LG

Holger