Hallo zusammen,
bei uns ist die Frage aufgekommen, ob in einem Ordner, der mit den Mathe-Kollegen geteilt wird auch Aufgaben des mündlichen Abiturs geteilt werden dürfen.
Kann da jemand etwas dazu sagen?
Gruß,
Mathias
Hallo zusammen,
bei uns ist die Frage aufgekommen, ob in einem Ordner, der mit den Mathe-Kollegen geteilt wird auch Aufgaben des mündlichen Abiturs geteilt werden dürfen.
Kann da jemand etwas dazu sagen?
Gruß,
Mathias
Hallo Mathias,
warum sollten die nicht?
Persönliche Daten z.B. Noten der Prüflinge werden ja wohl nicht dabei sein.
Ich deute das »eingesetzte« als die Prüfung ist schon Geschichte. Wenn dem nicht so ist, dann würde ich als alter Paranoisch veranlagter logischerweise gar nicht auf so eine Idee kommen.
Beste Grüße
Thorsten
Hallo Thorsten,
vielen Dank. So sehe ich das auch. Ich wollte nur sicher gehen, dass mir da kein Denkfehler unterläuft.
Gruß,
Mathiads
Hallo Mathias,
ich vermute deine Frage ist daraus entstanden, weil dies für schriftliche Abi-Aufgaben nicht oder bestenfalls unter besonderen Bedingungen erlaubt ist?
Ich meine der Unterschied ist, dass schriftliche Abi-Aufgaben „im Auftrag“ erstellt werden und das Nutzungsrecht an den Auftraggeber (KM) übergeht, der die Vervielfältigungsrechte an einen Verlag überträgt.
In Eurem Fall stellt ja aber jeder Lehrkraft ihre „persönlichen“ Aufgaben anderen bereit, wie dies auch bei Unterrichtsmaterial sein könnte. In diesem Fall bleibt man Urheber und behält das Nutzungsrecht.
Kurz: Ich bestätige Thorstens Meinung.
Viele Grüße
McTeefax
Hallo,
ich hab die von mir und einem Kollegen erstellten mündlichen Mathe ABI
Aufgaben auch in der Nextcloud der Schule (auf der Schüler allerdings
keinen Zugang haben).
LG
Holger