Datenschutz / Einverständniserklärung bei Webinar / Videokonferent mit SuS ?!?

Hallo,

bei uns kam die Frage auf, ob wir denn überhaupt so ohne weiteres Webinare / Videokonferenzen mit SuS durchführen dürfen (Datenschutz).
Klar ist, selbst wenn man das Aufzeichnen in BBB unterbindet, kann jeder Teilnehmer einen Screencast mitschneiden. Was damit passiert, entzieht sich unserem Einfluss.

Ich würde sagen:

  • Wenn alle Teilnehmer (SuS) Mikrofon und insbesondere Kamera aus haben und lassen, sollte das relativ unbedenklich sein
  • wenn Ton- und insbesondere Videoaufnahmen von SuS gemacht werden können, bedarf das des vorherigen Einverständnisses der Erziehungsberechtigten.

Bislang kann ich in BBB zwar die Teilnehmer beim Betreten stummschalten und appelieren, Mikrofon und Kamera nicht zu aktivieren, ich kann es aber nicht verhindern, dass es jemand einschaltet, und auch nicht selbst wieder ausschalten. Ich kann den Teilnehmer nur aus der Konferenz werfen, aber dann war er / sie ja bereits zu hören / sehen.

  1. Wie geht ihr damit um?
  2. Sind bei euch die Erziehungsberechtigen vorab informiert über stattfindende Webinare / Videokonferenzen?
  3. Führt ihr diese nur durch, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben?
  4. Wie verhindert ihr, dass SuS teilnehmen, wenn kein Einverständnis vorliegt? (Insbesondere mit dem 5. Moodle-Addon brauchen die SuS ja nicht mal einen Zugangscode)
  5. Habt ihr eine (Vorlage für eine) Einverständniserklärung?

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

  wir haben das bei uns auch diskutiert. Die Möglichkeiten des

Mitschnitts finde ich ein schwieriges Argument: auch im
Präsenzunterricht kann jemand „Mitschneiden“. Das ist aber vor
allem eins: verboten.

  Auf BBB kommt niemand drauf, der es nicht darf. Schneidet das

jemand (illegalerweise) mit, ist das halt „verboten“. Da hilft ja
auch keine „Einverständniserklärung“.

  Die Aufzeichnung von Konferenzen durch Lehrkräfte sind etwas

anderes - das ist aber ebenfalls wie in der Schule: will ich das
mit Bild und Ton, kann ich das, muss aber dann eben ggf. eine
Einverständniserklärung einholen, wenn es so etwas für die Schule
nicht schon gibt. Oder ich hole mir das mündlich - und riskiere
es, verklagt zu werden :slight_smile:

  Ich würde da halt sauber Trennen zwischen dem (berechtigen)

Datenschutz auf der einen Seite und Missbrauch und Rechtsverstößen
auf der anderen Seite. Dass man mit seinen Schülern online
„Datensparsamkeit“ übt, also nur das einschaltet, was für
„erfolgreichen“ Unterricht per BBB nötig ist, ist noch einmal ein
anderer Aspekt - der lohnt sich schon aus Ressourcengründen
anzusprechen.

  Aber ich bin gespannt, was Datenschutzbeauftragte und

Schulleitung bei uns noch ausdiskutieren.

Viele Grüße
Thomas

  PS: In Niedersachsen ist das aber alles ohnehin gar kein Problem

mehr:

Sehr guter Beitrag vom Datenschutzbeauftragten BW hierzu: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutzfreundliche-technische-moeglichkeiten-der-kommunikation/

Hallo,

ich habe das jetzt mal für die KuK so kommuniziert:

Datenschutz
Für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Webinaren oder Videokonferenzen
(einzeln oder gesamte Klasse / Gruppe) mit BigBlueButton (o.a.) bedarf es der Kenntnis eines Erziehungsberechtigten, insbesondere bedarf es des Einverständnisses, wenn das eigene Kind mit mit aktiviertem Mikrofon und / oder Kamera** daran teilnimmt .

Da wir nicht verhindern können, dass SuS diese aktivieren, müssen die Erziehungsberechtigten unbedingt rechtzeitig vor der Durchführung informiert werden.

Wichtig ist dabei der Hinweis , dass eine Teilnahme ohne aktiviertes Mikrofon und / oder Kamera möglich (und sogar gewünscht) ist.

Beiträge / „Meldungen“ sind auch über den integrierten Textmessenger (auch nur an die Lehrkraft gerichtet) möglich .

Auch muss darauf hingewiesen werden, dass wir keinen Einfluss darauf haben, ob ein Schüler / eine Schülerin dem Webinar / der Konferenz beitritt und dabei Mikrofon und / oder Kamera aktiviert oder nicht.

Ebenfalls muss der Hinweis erfolgen, dass die Webinare / Konferenzen von der Konferenzsoftware BigBlueButton nicht aufgezeichnet werden, wir aber keinen Einfluss darauf haben, ob eine Schülerin / ein Schüler diese an seinem Gerät mitschneidet, dies jedoch untersagt ist .

Wenn die Erziehungsberechtigten nicht wünschen, dass ihr Kind gehört und / oder gesehen werden kann, müssen Sie ihrem Kind untersagen, Mikrofon und / oder Kamera zu aktivieren oder die Teilnahme ganz verbieten und dies ggf. selbst aktiv überwachen . Die Schülerinnen und Schüler müssen unabhängig davon darauf hingewiesen werden, dass sie ihr Mikrofon und Kamera aus Datenschutzgründen nicht ohne das Einverständnis ihrer Eltern aktivieren dürfen und dass jegliche Aufzeichnung des Webinars / der Konferenz strikt untersagt ist .

Keine Ahnung ob das so zu 100% richtig und haltbar ist, aber es zeigt zumindest, dass wir uns Gedanken zum Thema Datenschutz gemacht haben :slight_smile:

Viele Grüße
Steffen

Ich kommuniziere so etwas ueberhaupt nicht mit den Kollegen, da soll sich die Schulleitung einen Kopf drueber machen, denn das ist nicht meine Baustelle. Ich bin fuer die Technik verantwortlich, alles was mit Juristen zu tun hat ist Aufgabe der Schulleitung, fertig.

Wenn Du Dich da 5 Stunden hinsetzt um so einen Schrieb aufzusetzen kommt ein Jurist und streicht Dir 2/3 davon durch, wieso sollte man sich sowas freiwillig antun? Ich hab genuegend mit der Technik zu tun.

Ich lass auch die Raeume einfach offen, bin ja froh, dass die Schueler kommunzieren - vermutlich komme ich dafuer ins Gefaengnis oder in die Hoelle.

Gruss Harry

Hallo Harry,

Ich kommuniziere so etwas ueberhaupt nicht mit den Kollegen, da soll
sich die Schulleitung einen Kopf drueber machen, denn das ist nicht
meine Baustelle. Ich bin fuer die Technik verantwortlich, alles was mit
Juristen zu tun hat ist Aufgabe der Schulleitung, fertig.

sehe ich auch so: aber ich bin da immer geren ein wenig „up to date“.
Der Link von Steffen war super: die Nachricht vom LfdD BW.
Sehr interessant: vor allem weil „unsere“ Lösungen (BBB, moodle,
nextcloud) explitiz als unbedenklich gekennzeichnet sind.
Und dann der Link in dem Dokument zur wikipedia seite:

da fällt gleich auf, dass BBB das einzige Tool ist, das in jeder Spalte
einen grünen Haken hat: das freut einen doch gleich :slight_smile:

LG

Holger

Sebastian, aber ich bin ja auch neu hier… Danke für die gute Aufnahme, bin froh dass es ein paar kompetente Kollegen gibt und es nen guten Austausch gibt.

Hallo Sebastian,

Sebastian,

nee, ich hatte schon auf Harrys Mitteilung geantwortet :slight_smile:

LG

Holger

Die Bemühungen von Steffen sollten wir teilen. Letztendlich sind wir Kontrollinstanz. Schulleitung und Datenschutzbeauftragte machen ihr Ding, wer ist jedoch das Korrektiv für die Kolleginnen und Kollegen?
Daher finde ich schon, dass auch juristisches nicht unbedingt nicht unsere Baustelle sein sollte. So ein wenig UpToDate zu sein, wie es Holger so schön beschrieben hat, ist wichtig. Ja sogar notwendig, da wir diejenigen sind, die das Kollegium in erster Linie berät. Oder rennt bei euch ein Kollege eine Kollegin gleich zum Chef, zur Abteilungsleiltung oder zum Datenschutzbeauftragten, der eine juristische Aussage möchte? An unserer Schule wird meistens in GLKs, an denen datenschutzrechtliche Dinge angesprochen werden, auf den Netzwerkberater verwiesen.

Dieser Beitrag von Belim ist wichtig und wertvoll. Hier haben wir absolut die 1A-Informationen, die wir brauchen um datenschutzrechltlich a) auf der sicheren Seite und b) beratend gut tätig sein zu können.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Sebastian,

Sebastian,

nee, ich hatte schon auf Harrys Mitteilung geantwortet :slight_smile:

… jetzt hab ichs ausklamüsert: korrekt: der Link war von dir und ich
habe ihn Steffen zugeordnet.
Sorry…

LG

Holger

Hallo,
in RLP klingt es deutlich weichgespülter (-> pro Großkonzerne) als im verlinkten Artikel: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videogestuetzte-kommunikationstechnik/
Ein Anschreiben zur informierten Einwilligung von Eltern/S. ist hier: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Einwilligung_Einsatz_Videokommunikation_Erziehungsberechtigte.rtf (Lehrkräfte sollen ein ähnliches bekommen, das ist auch im Artikel verlinkt).
Wenn ich richtig lesen kann, muss dazu noch ein Dokument, das dann schon ein bisschen anders klingt und wir als Schule im Falle eines (z.B.) U.S.-amerikanischen Anbieters aber bestimmt nicht kompetent ausfüllen könnten: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Orientierungshilfen/Informationen_nach_Art.13_DS-GVO__Vorlage_fuer_oeffentliche_Stellen_.pdf

Danke für die BaWü-Infos.

Viele Grüße,
Daniela

Hallo!
Unsere SL hätte gerne auf der Startseite von Jitsi und oder BBB so einen Datenschutzhinweis, den die SuS dann abnicken müssen. Ob das rechtlich reicht, ist mir egal :slight_smile: Aber:

Wie kriege ich Jitsi dazu, sowas anzuzeigen? Oder ist das sowieso sinnfrei?
Braucht man nicht, wenn man Tablets nutzen will, sowieso so eine Einverständniserklärung, da die SuS sich da ja sowieso auch aufnehmen / filmen sollen (und anschlißend verantwortungsvoll damit umgehen)?

Danke für Austausch
Max