Hallo bhoernchen,
[…]
Ich finde da hätte das Familiengericht erkennen müssen dass es sich
hierbei nicht um ein privates Problem handelt sondern um ein sozial
gesamtgesellschaftliches und die AGBs von WhatsApp in Teilen für
rechtswidrig erklären müssen, weil WhatsApp den sozialen Frieden stört
und die Freiheit von Schutzbefohlenen einschränkt, die doch seines
besonderen Schutzes bedürfen, weil WhatsApp schließlich ein Produkt für
Minderjährige heraus bringt. Wenn Legosteine das verursachen würden, was
WhatsApp verursacht, würden sie in Kinderzimmern nicht mehr herumliegen…
nun, WhatsApp ist ab 16, das Kind in dem Fall (und wohl sicher auch das
Kind der klagenden Eltern waren 10,5 Jahre. WhatsApp hätte gar nicht
installiert werden dürfen.
Dass das aber ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und man politisch
und juristisch Konzernen wie Facebook einen Riegel vorschieben müsste,
steht außer Frage.
Dabei wäre es für WhatsApp technisch gesehen ein leichtes nur bestimmte
Personen im Adressbruch zu erfassen und andere eben nicht.
Technisch vielleicht ja, aber ist konzernphilosophisch ja nicht gewollt. Man will ja so viele Daten von so vielen Leuten wie möglich sammeln, um sie zu analsyieren, verknüpfen und Kapital daraus zu schlagen.
Wobei ich mir nicht 100% sicher bin, ob es bei Andoid - mit Apple kenne
ich mich nicht aus - möglich wäre, den Zugriff einer App auf nur
ausgewählte Kontakte des Adressbuchs zu beschränken. In den
Appberechtigungen geht zumindest bis Android 7 nur Zugriff freigeben
oder sperren, und ich kenne keine App, die das in sich nochmal
differenziert.
SMS oder Threema kann das ja auch ;)…
Na ja, das muss man schon differenzierter betrachten.
Bei SMS wird halt nur passiv auf das Adressbuch zugegriffen, wenn man
eine SMS schreibt und die Empfänger auswählt. Theoretisch hat die
Anwendung aber trotzdem Zugriff auf’s gesamte Adressbuch - mit dem
Unterschied, dass da nix an einen Anbieter hochgeladen wird um zu
prüfen, ob die Kontakte auch SMS nutzen. Das kann man also keinesfalls
mit einem Messenger vergleichen, das funktioniert eher wie E-Mail.
Und Threema geht halt wie auch z.B. Hoccer einen ganz anderen Weg:
Hier wird der Account nicht mit der Telefonnummer verknüpft, sondern
eine anonyme ID erzeugt. Somit ist man für den Anbieter erst mal nur
eine Nummer. Das ist im Prinzip der Königsweg, mit dem Haken, dass es
nicht ganz so out of the box funktioniert, mit anderen darüber in
Kontakt zu treten, weil man in der App eben nicht erkennen kann, wer es
auch nutzt.
Man muss also die IDs austauschen, was unbedarfte User vor eine Hürde
und Herausforderung stellt, die per se erst mal abschreckt - auch, weil
das Hintergrundwissen und Verständnis fehlt (“Warum ist denn das so
kompliziert, WhatsApp ist viel einfacher” - ergo: “Threema taugt nichts”).
Und dann kostet das ja sogar noch halsabschneiderische 3 Euro.
Man kann daher bei Threema den Account mit der Telefonnummer verknüpfen
und den Zugriff auf das Adressbuch gewähren, dann bekommt man auch
angezeigt, wenn jemand aus den eigenen Adressbuchkontakten Threema
benutzt - aber nur, wenn der auch z.B. seine Telefonnummer verknüpft hat.
Auch hier wird in dem Fall das ganze Adressbuch gescannt und an Threema
übertragen, aber im Gegensatz zu WhatsApp eben nicht im Klartext,
sondern als Hashwerte, die zudem nach dem Abgleich auf den
Threema-Servern wieder gelöscht werden - so zumindest deren Versprechen.
Ich bin mir sicher; innerhalb von ca. 10
Arbeitsstunden des Programmierers und einer Aufsichtsratssitzung hätten
wir eine Lösung für das Problem.
Ganz so optimistisch bin ich da nicht.
Na ja, mir ist schon klar warum das nicht gemacht wird. Mir geht es auch
mehr darum: Bin ich hier verkehrt oder sind es unsere Richter? …
Ich denke nicht, dass das so einfach ist - auch nicht für deutsche
Gerichte - Konzerne wie Facebook haben große eigene Rechtsabteilungen,
die den ganzen Tag und das ganze Jahr nichts anderes machen, als im
Sinne des Konzerns juristisch tätig zu sein - und das sind keine
Hinterhofanwälte aus der Kreisliga 
Ich denke, ein lokales Verwaltungsgericht kann da nicht mehr erreichen,
das müsste das Bundesverwaltungsgericht, besser eine europäische Instanz
in Angriff nehmen.
Inwieweit das überhaupt politisch gewollt wäre, ist eine andere Frage…
Daher: Das wirksamste Mittel wäre massenhafter Boykott, Löschung der
Accounts mit Aufforderung zur vollständigen Datenlöschung, denn damit
entzieht man dem Konzern die Geschäftsgrundlage, zwingt ihn also zu
reagieren.
Politisch-juristische Wege hingegen sind langwierig und die Konzerne
bewegen sich nur in kleinsten Schritten und nur so weit, wie unbedingt
nötig.
Viele Grüße
Steffen