Anrechnungsstunden Multimediaberater

Hallo,

ich habe heute eine E-Mail mit Fortbildungsangebot zum MMB (in BW) aus dem RP Freiburg mit folgendem Inhalt weitergeleitet bekommen:

Für die Tätigkeit als Multimediaberatende steht jeder Schule 0,5 Anrechnungsstunden (bei Schulen bis zu 50 Lehrkräften), 1,0 Anrechnungsstunden (bei Schulen mit über 51 – 90 Lehrkräften) bzw. 1,5 Anrechnungsstunden (bei Schulen über 90 Lehrkräften) zur Verfügung, die für die/ den MMB zu verwenden sind.

Ich kannte bislang nur die Regelung 0,5h pro Schule für den MMB. Wusste jemand von euch von der (Neu?!?-)Regelung?

Hat zufällig jemand den zugehörigen Erlass parat?

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

ich habe heute eine E-Mail mit Fortbildungsangebot zum MMB (in BW) aus
dem RP Freuiburg mit folgendem Inhalt weitergeleitet bekommen:

Für die Tätigkeit als Multimediaberatende steht jeder Schule 0,5
Anrechnungsstunden (bei Schulen bis zu 50 Lehrkräften), 1,0
Anrechnungsstunden (bei Schulen mit über 51 – 90 Lehrkräften) bzw.
1,5 Anrechnungsstunden (bei Schulen über 90 Lehrkräften) zur
Verfügung, die für die/ den MMB zu verwenden sind.

Ich kannte bislang nur die Regelung 0,5h pro Schule für den MMB. Wusste
jemand von euch von der (Neu?!?-)Regelung?

ich kannte auch nur die „alte“ Handhabung.

Hat zufällig jemand den zugehörigen Erlass parat?

… würde mich auch interessieren :slight_smile:

LG

Holger

Hallo Holger,

oder es ist mal wieder wie mit dem Schreiben mit und ohne usw. beim den Netzwerkberaterstunden …

Die E-Mail stammt übrigens von Markus Lüthy. Den kennen doch einige ziemlich gut, oder? Vielleicht kann man da mal nachfragen?

Viele Grüße
Steffen

Hallo @crazy-to-bike, hallo @baumhof,

ich kenne die Anrechnungsstunden wie von Steffen genannt.

Siehe:
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/medienwerkstatt/fortbildungen/mo/m5/02mmbaufg/
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/medienwerkstatt/fortbildungen/mo/m5/02mmbaufg/faq/

Bei uns wird es so gehandhabt.
Grüße
Manfred

Hallo Manfred,

hm, hier steht was von mehreren MMB (mit je 0,5h Anrechnung). In der E-Mail liest sich das, als ob, wenn es nur einen MMB gibt, dieser auch diese Stunden auf sich kumulieren könne?!?

Viele Grüße
Steffen

Hallo!

Nein, jeder MMB darf max. 0,5 Stunden bekommen. Stehen einer Schule ein n-faches an 0,5h zu, muss es auch n verschiedene MMBs geben.

LG
Max

Hallo Max,

heißt also, wenn es nur einen gibt, der bereit (oder in der Lage) ist, MMB zu sein, dann verfallen die Stunden, die der Schule sonst zustehen würden.

Was ist denn das mal wieder für eine „super“ Regelung?!?

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

ich finde sie sinnvoll.
Jede Schule kann MMBs ausbilden lassen (leider gibt es so gut wie keine Schulungen für Ubuntu-Clients).
Dann gibt es mehrere Ansprechpartner, jeder Kollege kann zu dem gehen, mit dem er sich am besten versteht, der gerade verfügbar ist oder sich gut damit auskennt (z.B. die gleichen Fächer hat).
Man kann sich die schulinternen FoBis aufteilen, nach Themen sortiert, das führt meist dazu, dass diese Leute dann auch zu dem Thema gefragt werden…

LG
Max

Hallo Max,

wenn das so der Fall ist hast du sicher Recht, wenn aber nicht, dann ist der, der’s macht doppelt (oder dreifach) der Depp :wink:

Daher finde ich absolute Regelungen nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ nicht gut.

Edit:
Und Ausbildung auf Win-Clients bringt in unserem Fall halt auch nix - weckt dann ggf. allenfalls zusätzlich wieder die Begehrlichkeiten.

Edit 2:
Aufteilen der SchiLf ist imho auch nicht gegeben, da ja jeder den Umfang erfüllen muss. So umfangreich kann man manche Themen gar nicht abhandeln (bzw. es fehlt das Interesse / die Notwendigkeit und deshalb Sinnhaftigkeit whatever)

Viele Grüße
Steffen

Hallo meine Lieben :slight_smile:

es ist an der Zeit, hier mal etwas Licht ins Dunkel zu bekommen :slight_smile:

Der Erlass für die MMB ist eigentlich schon sehr alt. Der stammt aus dem Jahr 2001. Dort ist -wie Steffen im Start-Post geschrieben hat- geregelt, dass Schulen bis 50 „Lehrerköpfe“ 0,5h für MMB erhalten, bis 90 „Lehrerköpfe“ 1h und bei über 90 Lehrern 1,5h.

Diese halben Stunden sind eigentlich für verschiedene Personen gedacht, gelebt wird das aber nicht.
Man kann die auch kumulieren.

Wenn es da offene Fragen gibt, dann empfehle ich, sich einfach mit dem zuständigen IuK-Referenten im RP in Verbindung zu setzen.

Was dich, Steffen, betrifft, da ist Herr Lüthy im RP Freiburg zuständig.

Ich weiß, dass im RP-Freiburg durchaus MMB-halbestunden kumuliert werden.

Viele Grüße Jesko

P.S. es gibt übrigens nach wie vor die MMB-Ausbildung, die sich bestimmt auch über Nachfrage freut :slight_smile:
Ich hab mal eine Weile MMBs ausgebildet und ich kann euch sagen, das kann wirklich Spaß machen und man lernt immer noch was dazu. (z.B. auch, für was man als MMB zuständig ist und für was eben gerade nicht…)

Also seit ich im Dienst bin (das ist mittlerweile zweistellig ;)) gibt es an unserer Schule 1h für MMB (früher 2 Mann abwechselnd eine Anrechnung, heute eine Person mit dauerhaft 1h). Will sagen, das ist sicher keine Neuregelung. Man muss es nur beantragen. Schon seit 16 Jahren…

LG Jesko
Vergiss den Erlass, ruf im RP an.

bzw. vergiss das RP, verhandle mit der Schulleitung!
Die muss das schließlich regeln. Und da gibt es extrem viele Möglichkeiten…

Hallo Jesko,

Also seit ich im Dienst bin (das ist mittlerweile zweistellig ;)) gibt
es an unserer Schule 1h für MMB (früher 2 Mann abwechselnd eine
Anrechnung, heute eine Person mit dauerhaft 1h). Will sagen, das ist
sicher keine Neuregelung. Man muss es nur beantragen. Schon seit 16 Jahren…

aber halt erst ab > 50 Lehrkräfte. Das war bei uns nicht immer so.

Jedenfalls werde ich da mal bei der SL vorsprechen.

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

im Prinzip ist es so wie oben beschrieben. Die Schule hat Anspruch auf einen MMB bis 50 Kolleg/innen, zwei bis 90 und 3 über 90. Für jeden MMB sind 0,5 Stunden vorgesehen.
Die MMBs müssen nicht beim RP angemeldet werden, sondern die Nachlasshalbestunde wird von der Schulleitung bei der Statistik im LAV entsprechend eingetragen und dann auch bei der Gesamtsumme der Planung für das nächste Schuljahr berücksichtigt.
Dabei können auch Kolleg/innen angegeben werden, die die offizielle Ausbildung nicht mitgemacht haben, aber über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Gewünscht ist zumindest im RP-Freiburg die Teilnahme an den entsprechenden Besprechungen für MMBs. Außerdem werden sie zur Abgabe eines Tätigkeitsberichtes aufgefordert. z.B. vier halbtägige Fortbildungen für die Kolleg/innen.

Na, alles klar?

Gruß Joachim

Hallo miteinander,

das Hamburger Lehrerarbeitszeitmodell hat sich nicht über ganz
Deutschland ausgebreitet - hat sich 2003 dahinter doch für viele
KollegInnen eine erhebliche Arbeitszeiterhöhung versteckt, aber was die
Bewertung von Funktionsstunden angeht, bietet es zumindest für Dinge,
die der jeweiligen Schulleitung etwas wert sind, bessere
Anrechnungsmöglichkeiten. Es ist allerdings Verhandlungssache, wie sie
mit diesen Empfehlungen umgeht. In Anlage 6 findet Ihr, was für den
"didaktischen Medienberater" und auch den “Unterrichtsnetz” empfohlen ist.
http://www.hamburg.de/bsb/lehrerarbeitszeit/64410/lehrerarbeitszeitmodell/

Nun muss man wissen, dass 1 WAZ nicht gleich einer Unterrichtsstunde
ist. Hier gelten Faktoren von 1,25 für Sport über 1,5 für die meisten
Fächer in der Mittelstufe bis hin zu 1,9 für eine Stunde in einem
zweistündigen Studienstufenkurs. Kommt also darauf an, was man dafür
nicht macht. So würden 3 WAZ Anrechnung z. B. 2 Unterichtsstunden in der
Mittelstufe weniger bedeuten. 0,5 oder 1 Anrechnungstunde käme mir
danach etwas wenig für die Tätigkeit eines Medienberaters vor und erst
recht für die eines (alleinigen?) Netzwerkadministrators.

Gruß Jürgen

Hallo Jürgen,

Nun muss man wissen, dass 1 WAZ nicht gleich einer Unterrichtsstunde
ist. Hier gelten Faktoren von 1,25 für Sport über 1,5 für die meisten
Fächer in der Mittelstufe bis hin zu 1,9 für eine Stunde in einem
zweistündigen Studienstufenkurs. Kommt also darauf an, was man dafür
nicht macht. So würden 3 WAZ Anrechnung z. B. 2 Unterichtsstunden in der
Mittelstufe weniger bedeuten. 0,5 oder 1 Anrechnungstunde käme mir
danach etwas wenig für die Tätigkeit eines Medienberaters vor und erst
recht für die eines (alleinigen?) Netzwerkadministrators.

der Tätigkeitsbereich eines MMB ist in einer der vorherigen Nchrichten
verlinkt (schulinterne FoBis …).
Netzwerk gehört icht zu seinem Aufgabenbereich.
Für den Netzwerkberater berechnen sich die Stunden so:

  1. bis zu zwei Stunden aus dem allgmeinen Entlastungspool der Schule (im
    Ermessen der Direktion und in Konkurenz mit anderen Dingen an der
    Schule: AGs, Bücher, …)
  2. vom KM gibt es für die Schule je 25 Rechnern eine Stunde extra.
    Also eine für bis zu 25, zwei bis zu 50, 3 bis zu 75, …

Viele Grüße

Holger

Hallo Holger,

  1. vom KM gibt es für die Schule je 25 Rechnern eine Stunde extra.
    Also eine für bis zu 25, zwei bis zu 50, 3 bis zu 75, …

jetzt sind wir wieder bei der leidigen und seit Jahren geführten Diskussion:
Ist das tatsächlich so, wie von dir beschrieben (und in dem einen Brief
von Herrn Reichenbach mit usw. suggeriert), dass es nach 2 h für > 50 PC
weiter geht, oder ist bei allgemeinbildenden Schulen bei 2 h Schluss,
egal wie viele PCs.

Ich weiß, dass es NWB gibt, bei denen die SL nach dem usw. Modell
Stunden in die Statistik einträgt und diese vom RP auch nicht
beanstandet werden (ich schreibe hier mal sicherheitshalber nicht, wen
ich damit meine).

An der absoluten Mehrzahl aller allgemeinbildenden Schulen ist das aber
nicht so, und die Schulämter streichen mitunter auch alles, was über 2
Stunden geht, aus der Statistik der SL raus.

Insofern liegt nahe, dass die Deckelungsvariante wohl die Offizielle
sein wird - oder die meisten auf Seiten der Schulbehörden kennen die
korrekte Regelung nicht.

Natürlich gönne ich jedem von uns, wenn er mehr Stunden bekommt, gerecht
finde ich die Situation aber nicht.

Bislang habe ich es wegen dieser (möglicherweise nicht korrekten)
Einzelfälle vermieden, da mal eine Anfrage im RP zu starten, aber ich
wüsste schon gerne mal eindeutig und abschließend, was mir zusteht und
was nicht.

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

“was Dir zusteht” hängt davon ab welche Leistung Du mit Deinem
"Auftraggeber" vereinbart hast - schließlich spielen wir auch in der
Beamtenwelt “freie Marktwirtschaft” :wink:

“You get what you pay for” (stammt wohl weder von Rockefeller noch von
George W. Bush)

Gruß Jürgen

Hallo Steffen,

jetzt sind wir wieder bei der leidigen und seit Jahren geführten Diskussion:
Ist das tatsächlich so, wie von die beschrieben (und in dem einen Brief
von Herrn Reichenbach mit usw. suggeriert), dass es nach 2 h für > 50 PC
weiter geht, oder ist bei allgemeinbildenden Schulen bei 2 h Schluss,
egal wie viele PCs.

ich habe das SChreiben vom KM aus dem Jahr 2007 in dem die berühmten
drei Punkte drin sind (also ein usw.).
Das kann ich dir zukommen lassen: falls das RP bockig ist.
Das RP Karlsruhe hat ein Vordruck in den jede Schule seine beantragten
Stunden einträgt: da steht auch das usw und das handhaben die auch so.

LG

Holger

Hallo Holger,

ich habe das SChreiben vom KM aus dem Jahr 2007 in dem die berühmten
drei Punkte drin sind (also ein usw.).
Das kann ich dir zukommen lassen: falls das RP bockig ist.
Das RP Karlsruhe hat ein Vordruck in den jede Schule seine beantragten
Stunden einträgt: da steht auch das usw und das handhaben die auch so.

ich denke ich habe das Schreiben, zumindest hattest du mir schon mal
eines zukommen lassen.

Meines ist vom 15.11.2007 von Herrn Ulrich Reichenbach
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG ABTEILUNG SCHULE UND BILDUNG

Solltest du noch ein anderes haben, nehme ich es gerne.

Leider ist es bislang jedenfalls trotzdem so, dass bisher die
beantragten Stunden auf 2 zurück gekürzt wurden bzw. sich bei der
Schulstatistik der SL anscheinend gar nicht mehr als 2 Stunden eintragen
lassen. Selbst gesehen habe ich das natürlich noch nicht.

Da stellt sich die Frage, ob ich mich in der Sache mit Bezug auf das
Schreiben aus dem RP Freiburg mal direkt ans Schulamt Konstanz (die für
uns personaltechnisch zuständige übergeordnete Stelle) wenden sollte.

Viele Grüße
Steffen