Wie händelt Ihr das mit den Tablets?

Hallo Forum,

in der letzten Zeit sehe ich häufig in den Schulen folgendes:

Tabletname1 = Lehrername_tablet1; Tabletname2 = Lehrername_tablet2 usw. usf…

Ich habe damit ein Problem, weil die Person, welche offenbar die Tablets auf sich angemeldet hat, Gefahr läuft, dass irgendwer mit einem der Tablets Missbrauch betreibt und das auf die Person zurück fällt.

Sehe ich da Gespenster? Oder seht Ihr das ähnlich.

Gruß

Alis

Hi Alois,
wenn die Situation 1:1 ist, ist das ok, wenn 1:n, dann hat ein Personenname im Tabletnamen nix verloren. Warum auch?
LG
Max

Hallo Max,

im Prinzip ist es egal, ob der Name drin steht oder nicht. Das Verfahren dass ein Ausleihgerät auf einen Lehrer/Lehrerin angemeldet ist, das sehe ich als kritisch.

Nur mal ein Beispiel:

Kürzlich gab es einen Zeitungsartikel in dem stand dass immer mehr jugendliche im Bereich Kinderpornografie zu Tätern werden, weil sie Bilder mit anderen teilten.

Spinnen wir das mal weiter und nehmen an das passiert mit einem Leihgerät welches Lehrer xyz angemeldet hat :thinking:.

Viele Grüße

Alois

Hallo Alois,

du meinst ein Gerät, das der Schule/dem Schulträger gehört und an SuS verliehen wird (egal wechselnd oder langfristig 1:1)?

Ich denke, da darf auf keinen Fall der Name einer Lehrkraft drin stehen.
Wenn es ein langfristiges Leihgerät im 1:1 ist, dann fände ich ok oder sogar gut, wenn der Name des SuS drin steht.

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

das deckt sich genau mit meiner Ansicht. Das bedeutet aber auch, dass eine Verwaltungssoftware her muss die das Gerät dem Schüler zuordnet und diese wieder entfernt, wenn das Gerät zurück gegeben wird. Darüber macht sich offenbar niemand Gedanken. I Gegenteil. Ich lese ständig dass die Kreise mehrere Tausend Tablets gekauft und an die Schulen gegeben haben, aber nirgendwo kommt eine Information wie das mit der Verwaltung läuft. Heraus kommt das s.o.

Gruß

Alois

Hallo Alois,

das sehe ich auch bei meiner Schule/Schulträger.
Mal davon abgesehen, dass mehrere Monate Zeit für den Schulträger war, die Geräte zu beschaffen (sie waren zumindest vor kurzem noch immer nicht existent), hat sich imho bislang niemand Gedanken über das Procedere der Ausleihe gemacht.

Eigentlich halte ich das auch gar nicht für die Aufgabe der Schule, sondern des Schulträgers. Er hat die Geräte beschafft (zumindest bei uns), es sind seine Geräte, ergo er muss sich um die Ausleihe und Modalitäten samt Datenschutz v.a. bei Rückgabe (Vor erneuter Ausleihe) kümmern.

Ja ich weiß, rechtlich ist jedes Gerät, das in der Schule rumsteht, ein Besitztum des Schulträgers. Dennoch sehe ich das nicht als Aufgabe von Lehrkräften, auch noch die Corona-Geräteausleihe zu organisieren und administrieren.

Viele Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

im „schrägsten“ Fall drückt man dem Schüler das Tablet in die Hand und er meldet es auf sich an. Beim zurück Geben hat er dann die Zugangsdaten vergessen um das Teil zurück zu setzen :kissing_smiling_eyes:.

Gruß

Alois

Hallo Alois,

wir haben keine Leih-Tablets (zum Glück), aber wenn Leih-Notbooks ausgegeben werden, dann müssen die Entleiher eine Art Vereinbarung unterschreiben und sind somit verantwortlich für das Gerät.
Sollten die Geräte in der Schule benutzt werden, dann kommen die Nutzer nur über das blaue Netz ins Internet und man weiß somit, wer angemeldet war.

Viele Grüße

Wilfried

Hallo Alois,

Das „in die Hand drücken“ (zumindest auf technischer Ebene - zumindest einen Leihvertrag wird es ja hoffentlich immer geben, falls das Gerät „verloren“ oder kaputt geht :thinking:) halte ich für alles andere als unwahrscheinlich :see_no_evil:

Wobei zumindest kann man das Gerät immer auch zurücksetzen, auch wenn man nicht mehr die Anmeldedaten kennt.

Viele Grüße
Steffen

Die Biblithekssoftware tuts auch…

Für die Ausleihe gibt es Musterverträge, hat unsere SL zumindest welche bekommen.
Warum da Lehrernamen drinnen stehen, entzieht sich jeder Vernunft. Aber überm Teich wählt ja auch jeder zweite die „falsche“ Seite…
LG
Max