Hallo zusammen
beim Ausrollen des ubuntu20.04-Images mit dem linuxmuster-linuxclientv7 kam nach dem Domänenbeitritt sinngemäß die Meldung, dass dieser Rechner nicht umbenannt werden dürfe, weil er für den Domänenbeitritt essentiell sei.
Ist das tatsächlich aktuell?
kann ich trotzdem auf irgendeinem Rechner ein Image schreiben, oder muss es immer dieser erste sein?
zuerst: beim linuxmuster-client-adsso war es so, dass der Rechner, an dem man den initialen Domänenbeitritt gemacht hat, im AD nicht umnennen oder löschen durfte (ich meine, weil er in der /etc/kbr5.keytab drin steht?).
Schon damals war es wurscht, an welchem Rechner man dann später ein neues Image erstellte (hab das hunderte male gemacht …).
Wie es beim neune linuxmuster-linuxclient7 (son in etwa heißt er) ist, weiß ich nicht.
Ich meine, dass man jetzt unabhängig ist.
Aber: versuch macht kluch …