Landesdatenschutzbeauftragter BW

Hallo,

bislang galt in BW, dass Schulen ohne eigenen Datenschutzbeauftragten ihr Verfahrensverzeichnis an den Landesdatenschutzbeauftragten senden könnten. So steht das auch hier:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/schulen-verfahrensverzeichnis/

Nun wird im allgemeinen Chaos um die DSGVO dies bei uns von Schulamtsseite angezweifelt. Weiß jemand Genaueres?

Viele Grüße

Wilfried

Hallo Wilfried,

wenn ich’s richtig verstanden habe, muss nach der DSGVO jetzt jede Schule einen bDSB bestellen:

https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/daten/faq_ds/ (Punkt 7)

Viele Grüße

Andreas

Ja, aber das ist doch der Witz:

“Eine Interessenskollision bei der Bestellung sollte allerdings vermieden werden (möglichst kein Mitglied der Schulleitung oder Netzwerkbetreuer sollte zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt werden).”

Wir würden echt gerne einen bestellen, aber das will keiner machen, obwohl wir uns schon eine halbe Deputatsstunde aus den Rippen geschnitten haben, die dann für was Vernünftiges fehlt :thinking:

Das ganze ist ein Witz, weil es Anleitungen und FAQs gibt und keinerlei Ressourcen.

Drum habe ich auch nix gemacht an der Schul-IT für die DSVGO: ich bin der Admin, ich führe Maßnahmen in Übereinkunft mir dem bDSB durch, den es nicht gibt. Je nachdem was da zu tun ist, muss das bezahlt werden - ich verbringe jetzt nämlich nicht meine Ferien mit der Erzeugung von Datenschutzerklärungen und der Anpassung von Logrotation für keine Gegenleistung. Und wenn die Schule da dann Abgemahnt wird, so be it.

Vielleicht muss das Mal irgendwo öffentchkeitswirksam explodieren, damit mal klar wird, wie wir als Schulen da im Regen stehen gelassen werden. Ich finde auch den Gedanken richtig, hier zu remonstrieren (als Schulleiter), denn ich bin der Meinung, dass von den SL hier tatsächlich etwas verlangt wird, was diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht leisten können.

Auf die flächendeckenden Fortbildungen “für alle KuK” zu Datenschutz, für die Sie vor Jahren mal Leute gesucht haben warte ich ja auch noch…

VG
Frank

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Ich halte eine halbe Stunde fuer einen Datenschutzbeauftragten fuer das Allermindeste und ihn auch „fuer was Vernuenftiges“, mich wundert, dass dieser nicht schon immer gefordert wurde. Der Umgang mit personenbezogenen Daten war in der Vergangenheit eine Katastrophe und ich bin froh um die Datenschutzdiskussion, die gerade erzwungen wird.

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Ja und woher nimmst du die?

Die Frage hat sich gerade nicht gestellt, mir ging’s um die Aussage “fuer was Vernuenftiges”.
Woher die kommt ist ein ganz anderes Thema.

Mein Schulleiter las mir eine E-Mail vor, nach der der Leiter des Schulamtes anbietet, sich selbst als Datenschutzbeauftragten für die jeweilige Schule eintragen zu lassen.

Konsequent…

LG alex

Offener Brief des Philologenverbandes an Fr. Eisenmann
Ob’s was nützt…!?

Wäre mal dringend notwendig, denn was mir da so datenschutzmäßig immer wieder im Kollegium begegnet, ist teilweise echt haarsträubend. Aber wenn man die betreffenden KuK drauf anspricht, heißt es ganz oft: „Ach, das ist doch nicht so schlimm…“

Sehe ich auch so, dann aber immer daran denken: :wink:

Viele Grüße

Andreas

Ich glaube es interessiert draussen niemanden wirklich ob die Schulen da im Regen stehengelassen werden, die Lehrer haben ja morgens Recht und mittags frei und die angesprochene Ignoranz/Arroganz einiger/vieler Lehrer bzgl. Datenschutz und “neuen” Medien ist dahingehend sicher nicht foerderlich, schlecht fuer die engagierten, aber leider die Realitaet.

Zur Klarstellung: Das war natürlich falsch formuliert - dass das “für was Vernünftiges fehlt” sollte zum Ausdruck bringen, dass es derzeit ja so ist, dass ich jeden Ausgleich, den ich einem KuK zukommen lasse, einem anderen Zweck wegnehmen muss, denn ich kann ja nur umschichten.

Dass man den Datenschutzbeauftragten ordentlich ausbilden und angemessen bezahlen sollte ist selbstverständlich. Und ich glaube, dass man da sogar mit überschaubaren Mitteln viel verbessern könnte, aber wenn ich den Kollegen nichts anbieten kann, steigt da halt einfach auch keiner ein. Und gerade die erste Bilanzaufnahme ist ja sehr aufwändig.

Analoges gilt übrigens für den Sicherheitsbeauftragten, der an den meisten Schulen wohl halt ne Feuerübung macht und fertig. Und mehr kann man ehrentamtlich halt auch nicht erwarten.

Ist ja leider noch schlimmer, unser Datenschutzbeauftragter steigt jetzt aus, da ihm niemand sagen kann, ob er bei Verstoessen in irgendeiner Form haftbar gemacht werden kann. Die Schulleitung ist wohl in irgendeiner Art und Weise versichert, der Datenschutzbeauftragte nicht. In wie weit deren Versicherung im Zweifelsfall was bringt, ist ja auch nicht klar, fahrlaessig, vorsaetzlich…

Dass bei uns eine Kollegin nun frisch eingestiegen ist, die sagen wir mal vorsichtig, das Thema mitsamt seiner Tragweite nur sehr ansatzweise begreift, halte ich aber für mindestens genauso schwierig…