Hallo Holger,
ich nehme an, dass das so geht wie bei moodle vor 10 Jahren:
Verzeichnis zippen, hochladen und dort entpacken…
und das mache ich dann mit ein paar dutzend oder gar hunderten von
Verzeichnissen und denke danach daran, jede in einem Verzeichnis
überarbeitete, gelöschte oder erstellte Datei dann auch in diese(r) NC
zu kopieren/löschen/erstellen?!?
Nicht wirklich. Dann nutze ich es eben gar nicht.
Ich schätze: da meine Kollegen die Schulemail mit Thunderbird kennen und
eine echte Nextcloud, werden sie dem gekapselten Ding den Rücken kehren…
Meine Worte.
ich nehem an, dass man über die emails dann auch personenbezogene Daten
schicken darf: da wird wohl der Datenschutzbeauftragte mitgeredet haben
und gesagt haben: es reicht nicht die KOllegen mit Anlage 3 der
Verwaltunsvorschrift zu ab zu schrecken: sie halten sich ja eh nicht
dran (wer schließt seinen Computer Zuhause ein, wenn er nicht da ist?):
wir machen da einen richtigen Riegel dran.
Wenn das so abgeriegelt kommt hast du da sicher Recht.
In zwei Jahren wird das speichern personenbezogener Daten außerhalb
dieser Cloud verboten,
Nun ja, wenn es nur um ein paar blaue Elternbriefe geht… die kann ich
dann gern da speichern.
Aber enthält das Ding dann auch eine Notenverwaltung? Das sind doch die
meisten personenbezogenen Daten, die ein Lehrer so speichert.
ebenso das verschicken von dienstlichen Emails
mit einer anderen Adresse als die dort erhaltene: pasta.
Das wird aber auch ausgehen wie das mit der VwV zur personenbezogenen
Datenverarbeitung:
Es hält sich nachher eh (fast) keiner dran
Und ich sehe noch nicht, wie das jemand überprüfen oder gar überwachen
will, über welchen Kanal Lehrer mit KuK, SuS und Eltern kommunizieren.
Wenn sie den Einsatz anderer Lösungen, wie meiner Schulcloud und den
„dienstlichen“ emailadressen bei BelWü nicht verbieten, wird sich das
nicht durchsetzen, denke ich.
Das kann bzw. wird wahrscheinlich so sein.
Aber wenn sie alles andere verbieten, dann setzt sich das wohl auch
nicht besser durch, wenn es zu vernagelt und unkomfortabel in der
Benutzung ist. Dann bleiben die Meisten halt bei Briefpost, Telefon und
internem Verwaltungsnetzwerk für die personenbezogene Kommunikation -
oder machen weiterhin, was man eigentlich nicht darf.
Gerade auch Eltern sind da ohnehin sehr relaxed:
Wie oft habe ich bei Eltern schon auf E-Mails, die ich erhalten habe
rückgemeldet, dass die Kommunikation per E-Mail wie das Versenden von
Infos auf einer Postkarte ist und ob sie diese Kommunikation wirklich so
führen wollen. Antwort: Ja.
So lange E-Mail-Kommunikation (oder eine Alternative dazu) nicht
flächendeckend vollverschlüsselt läuft, wird sich diese eben nicht für
den Austausch personenbezogener oder anderer sensibler Daten nutzen
lassen, egal wie vernagelt und abgesichert diese dienstliche
E-Mail-Adresse innerhalb der Bildungscloud sein wird.
Viele Grüße
Steffen